17.03.2003, 15:24
Zitat:ANKLAGE
Dem Angeklagten, mit dem amtlichen Kennzeichen FR-MG 1011, wird folgendes zur Last gelegt:
Am Nachmittag des 14.3.2003 gegen 15:00Uhr auf der Autobahn A8, Fahrtrichtung Karlsruhe, verweigerte der Angeklagte zum wiederholten Male den unter MINI Fahrern üblichen Gruß.
Dem Geschädigten, ein leidenschaftlicher MINI Fahrer, wurde damit der restliche Tag verdorben. Seine Stimmung befand sich für den restlichen Tag auf dem absoluten Tiefpunkt. Er befindet sich noch immer in psychologischer Behandlung.
Die MINI-Anwaltschaft beantragt daher nach §73 Abs. 4 des MGB (Mini-Gesetzbuch) die vorgesehene Strafe von 2 Wochen zugeklebtem MINI Emblem auf der Fronthaube bzw der Heckklappe.
Die Einhaltung der Ihnen auferlegten Strafe wird regelmäßig durch Kontrollen, durchgeführt von anderen, loyalen, MINI-Fahrern, geprüft.
gez.
Die MINI-Anwaltschaft
dann sollte drunter noch die url http://www.mini2.info oä...
bin normalerweise übrigens jeden donnerstag in freiburg, vielleicht mal donnerstag abends irgendwo sich treffen?

u!