29.05.2008, 14:42
Äääääääh, hat der User schon die Dienstleistung bzw. die Ware erhalten und diese nicht bezahlt oder hat er nur mitgeteilt "ich will", aber noch nicht gezahlt???? Hast du irgend etwas schriftl. wie Email-/PN-verkehr, dann dem User unter Fristsetzung mitteilen, dass wenn er bis dato die Zahlung nicht leistet, ein Anwalt eingeschaltet wird (sind im Normalfall mind. 50 Euro extra) und zusätzliche Kosten auf ihn zukommen.