29.05.2008, 16:12
MIMA schrieb:Äääääääh, hat der User schon die Dienstleistung bzw. die Ware erhalten und diese nicht bezahlt oder hat er nur mitgeteilt "ich will", aber noch nicht gezahlt???? Hast du irgend etwas schriftl. wie Email-/PN-verkehr, dann dem User unter Fristsetzung mitteilen, dass wenn er bis dato die Zahlung nicht leistet, ein Anwalt eingeschaltet wird (sind im Normalfall mind. 50 Euro extra) und zusätzliche Kosten auf ihn zukommen.
die ware hat er vor ca. 2 monaten bekommen... vereinbart war ein zahlungsziel von 2 wochen... die sind aber nach mehrfachem ankündigen seit 6 wochen verstrichen


ist das vor gericht verwendbar?
ich meine, ich könnte das natürlich auch anders regeln

so lange er nicht bezahlt hat, gehört die ware ja theoretisch noch mir... also, könnte ich mir die jederzeit wiederholen... pech für ihn ist dann nur, wenn der wagen abgeschlossen ist... denn um an meine ware zu kommen, müsste ich ja irgendwie durch die scheibe

so oder so.... ich werde diesen kollegen im auge behalten...
anderfalls gilt neben meinem 1. motto "don´t panic"
auch noch ein 2. "man sieht sich immer 2-mal im leben"

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