29.05.2008, 17:04
Natürlich kannst du es mit Aussendienstmitarbeitern regeln (Gewalt ist eben auch eine Lösung), aber ich hatte in einem ähnlichen Fall dem Nicht-Zahler (so ein selbstüberschätzender, arroganter Jungschnösel aus gutem Haus) eine Frist gesetzt und danach meinem Anwalt das Ganze gegeben und schon gab es das Geld, das Honorar und die Aufwandskosten. Ich hoffe, du kannst nachweisen, dass er die Ware erhalten hat, dann sollte es kein Problem sein. Aber bitte Fristen setzen!