29.05.2008, 17:47
![Hu Hu Hu Hu](https://www.mini2.info/images/smilies/huhu.gif)
Ich zehre immer noch von dem Keks
![Devil! Devil!](https://www.mini2.info/images/smilies/icon_devil.gif)
Aber zu deiner Frage:
Zoll.de schrieb:Was haben Privatpersonen zu beachten?
Werden Energieerzeugnisse privat aus einem Drittland eingeführt (z.B. Benzin im Pkw-Kraftstofftank), gelten folgende Regelungen: Treibstoff, der sich in dem vom Hersteller serienmäßig eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter in Reservekanistern abgabenfrei, wenn die Kanister mit dem Pkw bzw. Kraftrad eingeführt werden. Der abgabenfrei eingeführte Treibstoff darf aber ausschließlich in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde.