30.05.2008, 09:50
Doenermann schrieb:FEIERABEND und WOCHENENDE
ihr lieben fleißigen Arbeitsbienchen
Sharon schrieb:boah ist das fiesich bin nicht mal angefangen
Doeni mein Lieber - recht kurzsichtig deine Stichelei

ist dir eigentlich klar, dass du in deiner Probezeit keinen Urlaub beantragen darfst. Die Anfang der Woche in Kraft getretene Reform des Ausbildungsgesetzes legt die Probezeit für angehende Automobilverkäufer nunmehr auf 18 Monate fest.
Glaub man ja nicht, dass dich hier irgendjemand bedauert, wenn du dann bald jammerst ...
