30.05.2008, 09:53
klawa schrieb:Doeni mein Lieber - recht kurzsichtig deine Stichelei
ist dir eigentlich klar, dass du in deiner Probezeit keinen Urlaub beantragen darfst. Die Anfang der Woche in Kraft getretene Reform des Ausbildungsgesetzes legt die Probezeit für angehende Automobilverkäufer nunmehr auf 18 Monate fest.
Glaub man ja nicht, dass dich hier irgendjemand bedauert, wenn du dann bald jammerst ...
Was heißt das denn jetzt genau? Das ich mir nicht aussuchen darf, wann ich Urlaub nehme und mir das vorgeschrieben wird. Weil in meinem Vertrag stehen für 2008 noch 10 Urlaubstage...

Sharon schrieb:ich muß in einer Stunde los und habe dann eine 12 Stunden Schicht
aber dann habe ich frei bis Dienstag
