22.05.2004, 10:00
Die mitgelieferte ABE bei z.B. der H+R Verbreiterungen haben alle die Möglichkeit bei verwendung der Serienbereifung (auch Felge) eine § 19 eintragung zumachen.
§ 19 heißt das jede Organisation (Dekra, TÜV, GTÜ usw) nur prüft ob und wie die Teile verbaut worden und diesen dann in einer Art Anbaubescheinigung bestätigen.
Wenn Du andere Rad/Reifen Kobinationen drauf hast wird daraus eine § 21 Abnahme. Dort wird ein wenig genauer
geguckt und nur diese
Kombi speziell für Dein Auto abgenommen. Ist auch ein bisschen teurer aber was soll´s.
Wichtig ist dann nur das nichts schleift, übersteht o.ä.
Ich hoffe ein wenig geholfen zuhaben.
Gruss
Tim
§ 19 heißt das jede Organisation (Dekra, TÜV, GTÜ usw) nur prüft ob und wie die Teile verbaut worden und diesen dann in einer Art Anbaubescheinigung bestätigen.
Wenn Du andere Rad/Reifen Kobinationen drauf hast wird daraus eine § 21 Abnahme. Dort wird ein wenig genauer

Kombi speziell für Dein Auto abgenommen. Ist auch ein bisschen teurer aber was soll´s.
Wichtig ist dann nur das nichts schleift, übersteht o.ä.
Ich hoffe ein wenig geholfen zuhaben.
Gruss
Tim