22.05.2004, 10:56
Hamsterbacke schrieb:Erbitte Emailadresse zwecks Zusendung der Gutachten.
Dann weißt du wenigstens mal, welche Breiten es alles gibt und was zu beachten ist (Einschränkungen, § 19 oder §21, usw.).
Den Rest entscheidet dein Tüv.
Gruß, Gerhard
Bis 15mm/Seite ist eigentlichnichts zubeachten außer das die Orginalen
Rad/Reifen Kombis auf dem Auto sind. Wenn dann auch noch nichts schleift
steht einer §19 Abnahme nichts im Wege.