04.06.2008, 12:40
nur mal so meine Meinung......
Die Leute hier an den Pranger stellen ist nicht ganz so sinnvoll, da du dadurch ggf. Perrsönlichkeitsrechte verletzen würdest und selbst Probleme bekommen könntest. auch, wenn es sich nur um Nick-Names handelt, aber im Netzt ist ja fast alles nachvollziehbar.....
Ich würde eine letzte Mahnung mit Fristsetzung schicken und danach direkt einen Mahnbescheid. Einen Anwalt benötigt hier man nicht unbedingt. Diese Kosten sind übrigens auch im Mahnbescheid anzugeben und sollte dieser wiedersprochen werden, dann klagen. auch hier braucht man bis zu gewissen summen keinen Anwalt, kann man selbst beim AG durchführen. Sollte er nicht widersprechen, dann zwangsvollstrecken.
Die Leute hier an den Pranger stellen ist nicht ganz so sinnvoll, da du dadurch ggf. Perrsönlichkeitsrechte verletzen würdest und selbst Probleme bekommen könntest. auch, wenn es sich nur um Nick-Names handelt, aber im Netzt ist ja fast alles nachvollziehbar.....
Ich würde eine letzte Mahnung mit Fristsetzung schicken und danach direkt einen Mahnbescheid. Einen Anwalt benötigt hier man nicht unbedingt. Diese Kosten sind übrigens auch im Mahnbescheid anzugeben und sollte dieser wiedersprochen werden, dann klagen. auch hier braucht man bis zu gewissen summen keinen Anwalt, kann man selbst beim AG durchführen. Sollte er nicht widersprechen, dann zwangsvollstrecken.
...[i]Es gibt Gezeiten für der Menschen Treiben; Nimmt man die Flut wahr und handelt, führt sie uns zum Glück ....[/i]