29.05.2009, 11:53
Da wäre erst noch zu klären ob er wirklich ein UNFALLWAGEN ist oder einen HAGELSCHADEN hatte.
Nicht jeder Hagelschaden ist ein Unfall!
Auch mein MINI steht gerade mit einem Hagelschaden
in der Werkstatt und wird bei denen auf dem Kostenvoranschlag als Unfall Hagelschaden ausgewiesen.
Es werden durch einen Beulendoktor aber lediglich die ca. 50 Beulchen rausgedrückt und es muß weder lackiert noch irgendwas getauscht werden.
Dem zufolge im Sinne des Gesetzes KEIN Unfallwagen!
Auch Transportschäden, welche lackiert werden, gelten oft nicht als Unfallschaden (und das kam bei Alfa leider sehr, sehr oft vor!)
Sollte es aber bei Dir so sein, das er einen wirklichen Unfall hatte und das Autohaus hat dies gewußt, ihn aber als unfallfrei verkauft, dann sieht es anders aus.
Du hast in dem Fall auch heute noch Ansprüche wegen grober Täuschung und Betruges!
Achtung: Eine Aussage wie z.B. Vorschäden nicht bekannt auf dem Kaufvertrag sagen nicht, das dieses Auto kein Unfallwagen ist! Damit schwinden Deine Ansprüche sofort wieder...
Das mal als Hinweis von einem ehemaligen Alfa und BMW Verkäufer...
Mein Vorschlag: Versuche es ruhig und auf die nette Art, damit kommst Du weiter!
Eine mündliche Aussage, auch noch nebenbei, von irgendeinem Mitarbeiter hat nämlich absolut keine Aussagekraft!
Du bist in der Beweispflicht für diese Behauptung und es kann auch ein Irrtum des Mitarbeiters gewesen sein oder im Computer falsch gestanden haben...
Viel Glück!

Nicht jeder Hagelschaden ist ein Unfall!
Auch mein MINI steht gerade mit einem Hagelschaden

Es werden durch einen Beulendoktor aber lediglich die ca. 50 Beulchen rausgedrückt und es muß weder lackiert noch irgendwas getauscht werden.
Dem zufolge im Sinne des Gesetzes KEIN Unfallwagen!
Auch Transportschäden, welche lackiert werden, gelten oft nicht als Unfallschaden (und das kam bei Alfa leider sehr, sehr oft vor!)
Sollte es aber bei Dir so sein, das er einen wirklichen Unfall hatte und das Autohaus hat dies gewußt, ihn aber als unfallfrei verkauft, dann sieht es anders aus.
Du hast in dem Fall auch heute noch Ansprüche wegen grober Täuschung und Betruges!
Achtung: Eine Aussage wie z.B. Vorschäden nicht bekannt auf dem Kaufvertrag sagen nicht, das dieses Auto kein Unfallwagen ist! Damit schwinden Deine Ansprüche sofort wieder...
Das mal als Hinweis von einem ehemaligen Alfa und BMW Verkäufer...

Mein Vorschlag: Versuche es ruhig und auf die nette Art, damit kommst Du weiter!
Eine mündliche Aussage, auch noch nebenbei, von irgendeinem Mitarbeiter hat nämlich absolut keine Aussagekraft!
Du bist in der Beweispflicht für diese Behauptung und es kann auch ein Irrtum des Mitarbeiters gewesen sein oder im Computer falsch gestanden haben...
Viel Glück!

E10? Niemals...ein Männerauto ist doch kein Vegetarier!
02/2007-07/2010 MINI COOPER S ... bis 05/2013 MINI JOHN COOPER WORKS