26.05.2004, 23:42
Ich sag nur § 667 BGB Herausgabepflicht!!!:
Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrages erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben.
Fallst noch mehr infos brauchst oder entscheidungen, bzw. die palandtauslegung meld dich bei mir
Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrages erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben.
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