29.05.2009, 09:40
miniminchen schrieb:Ich dachte immer sowas gibts nur in Märchen .....Nein, leider Realität. Ich durfte den Mist dann gebäudeseitig und haftungsmäßig abwickeln.
Die Argumentation des Schädigers : Durch die kleine Stufe vor dem Abstellplatz sei dieser direkt vor der Glasscheibe ( 1,50 x 3,00 m ) überhaupt nicht als Abstellplatz für Motoräder und Roller geeignet, weil man ja etwas ( etwas !!!!!) mehr Gas geben müsse.
Diese Argumentation wurde dann im 38. Nutzungsjahr des Gebäudes vorgetragen, wobei sich die Lage des Motorrad-Stellplatzes nie geändert hat...................