07.07.2008, 15:01
Hey!
So sieht es aus, ansonsten ist der Polizeibeamte (oder die Beamtin) in der Pflicht dir als Fahrzeugführer zu beweisen, dass diese Kombination eben NICHT zugelassen ist.
lg René
So sieht es aus, ansonsten ist der Polizeibeamte (oder die Beamtin) in der Pflicht dir als Fahrzeugführer zu beweisen, dass diese Kombination eben NICHT zugelassen ist.
lg René