14.07.2008, 11:15
Jade3 schrieb:wenn ich andere felgen benutze muss ich ja mit dem gutachten zum tüv und das eintragen lassen ne? also auch wenn ich von 17" mini felge auf 17" von nen anderen hersteller zb OZ wechsel ne?jipp

Jade3 schrieb:gilt das denn auch für die original mini felgen?? also wenn ich zb. ne 17 oder 16 zoll s-spoke felge von mini drauf habe und mir die flame spoke in 17 zoll drauf mache....muss ich dann auch zum tüv damit?nöö

Jade3 schrieb:oder gilt das halt nur für felgen von anderen herstellern?im Prinzip geht es darum ob die Felge eines Fremdherstellers ein entsprechendes Gutachten für den MINI hat oder nicht. das betrifft nicht unbedingt nur die Größe sondern auch die Festigkeit, Tragfähigkeit und so weiter.
oder hängt das von der größe ab? dass ich immer dahin muss sobald ich ne größere felge drauf tue?
Dabei ist es relativ egal ob die Felge die gleichen Daten (Breite, Durchmesser, Einpreßtiefe) hat wie eine originale MINI-Felge. Ohne Gutachten keine Eintragung, bzw. nur mit größeren Aufwand über Einzelabnahme etc.
MINI-Felgen haben aber generell ab Werk eine Freigabe, da es sich eben um originales Zubehör, bzw. Originalteile handelt, die bereits in der Gesamt-ABE des Autos enthalten sind. Schau mal in die Papiere vom Auto (beim Kauf am besten schon), da gibt es im Regelfall eine EU-Übereinstimmungserklärung (oder so ähnlich). Da steht auch drin, daß du auf dem MINI entsprechende 17"-Räder fahren darfst, die stehen nämlich mittlerweile leider nicht mehr in den Papieren drin.