16.07.2008, 21:32
Krümelmonster schrieb:Lies mal hier. Interessant ist vor allem der zweite Absatz.Naja... so wie ich das verstehe, wird einem dann "möglicherweise" ein Fahrtenbuch auferlegt, wenn man nicht feststellen kann, wer gefahren ist - sprich, wenn ich sage, ich weiss es nicht, oder wenn ich sage, ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch (weil ich z.B. weiss, es war ein Verwandter).
Meiner Meinung nach ist der Verstoß nicht Fahrtenbuchwürdig
Menno
