16.07.2008, 22:04
Curly schrieb:Wo hast du das denn ausgegrabenHab ich vorhin im Supermarkt gesehen... und dann halt ergoogelt
Missis@ schrieb:Naja... so wie ich das verstehe, wird einem dann "möglicherweise" ein Fahrtenbuch auferlegt, wenn man nicht feststellen kann, wer gefahren ist - sprich, wenn ich sage, ich weiss es nicht, oder wenn ich sage, ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch (weil ich z.B. weiss, es war ein Verwandter).Ich würd mich nicht allzu verrückt machen. Ich hab in den ersten vier Führerscheinjahren ziemlich schnell 18 Punkte gesammelt, trotzdem musste ich kein Fahrtenbuch führen. Hab aber auch immer brav bezahlt
Menno

Mach es am besten, wie Curly gesagt hat. Ein Anwalt weiß doch besser bescheid.