24.07.2008, 08:14
also für die, die es interessiert:
man muss es vorführen ! ich habs gemacht bei der dekra und die haben mir den schrieb "Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO" mitgegeben. in diesem sie den ordnungsgemäßen einbau bzw. die änderung bestätigen. darin steht auch, dass man die fahrzeugpapiere berichtigen lassen muss, dies aber auch erfolgen wenn die zulassungsstelle (nur die darf das) sich aus anderen gründen mit den fahrzeugpapieren beschäftigt (z.b. halterwechsel). und er spass kostete mich 36,- €
alles ohne vollmacht und nur mit fahrzeugschein (welcher nicht auf mich ausgestellt ist), teilegutachten und werkstatt bescheinigung (wichtig, da sie sonst glauben man hat es selber eingebaut und evtl. zicken würden)
man muss es vorführen ! ich habs gemacht bei der dekra und die haben mir den schrieb "Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO" mitgegeben. in diesem sie den ordnungsgemäßen einbau bzw. die änderung bestätigen. darin steht auch, dass man die fahrzeugpapiere berichtigen lassen muss, dies aber auch erfolgen wenn die zulassungsstelle (nur die darf das) sich aus anderen gründen mit den fahrzeugpapieren beschäftigt (z.b. halterwechsel). und er spass kostete mich 36,- €
alles ohne vollmacht und nur mit fahrzeugschein (welcher nicht auf mich ausgestellt ist), teilegutachten und werkstatt bescheinigung (wichtig, da sie sonst glauben man hat es selber eingebaut und evtl. zicken würden)