24.07.2008, 15:58
IngoA schrieb:Oh, es sind ja noch Brötchen da!
Mhh, mit den Dingern kann man jetzt Nägel in eine Betonwand schlagen... -= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-

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