24.03.2003, 14:30
hallo,
ich habe heute gleich antwort von unserer polizei bekommen.
guckst du!
also snake, irgendwie würde ich an deiner stelle gucken, dass du den filter eingetragen bekommst. alles andere wäre mehr als ärgerlich.
uwe
ich habe heute gleich antwort von unserer polizei bekommen.
guckst du!
Zitat:Lieber Uwe,
wer plaudert schon gerne aus dem Nähkästchen: ...wir schon!
Die baulichen Veränderungen führen natürlich zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis (BE). Damit verbunden ist:
1. Mindestens eine Ordnungswidrigkeit (Erlöschen der BE) mit einem Bußgeld
von mind. 50,-- ? (bei Vorsatz das Doppelte), plus Gebühren, plus 3 Punkte
2. Mindestens das Mängelberichtsverfahren, will heißen: BE muss neu erteilt
werden, Sachverständigen- und Verwaltungskosten
3. Optional: die sofortige Untersagung der Weiterfahrt; sofortige Vorführung
und Prüfung durch Sachverständigen im Beisein der Polizei; Ausbau/Prüfung
durch Polizei vor Ort; Beschlagnahme zur Beweissicherung
4. Otional: wäre auf Grund der Leistungssteigerung eine andere
Fahrerlaubnisklasse erforderlich, liegt eine Straftat wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis vor.
5. Im Schadensfalle kann die Versicherungsleistung versagt bleiben.
Ergebnis: rentiert sich nicht!
mfg
Frank Matz
Landespolizeidirektion Freiburg
Referat Einsatz - Sachaufgaben Verkehr
Tel. 0761-882-3232
Fax 0761-882-3109
frank.matz@lpdfr.bwl.de
also snake, irgendwie würde ich an deiner stelle gucken, dass du den filter eingetragen bekommst. alles andere wäre mehr als ärgerlich.
uwe