20.08.2008, 17:47
Claudi67a schrieb:Für DICH!!!agb:
1. Der Auftraggeber muss im Besitz der Rechte der Werbeanzeige sein, oder eine Einverständniserklärung des Rechteinhaber vorlegen
2. Die Werbung darf auf keinen fall beleidigend oder in sonstiger weise illegal sein.
3. Die Berechnung der Gebühr wird in €/qm berechnet, wobei wobei ein standartbeamer verwendet wird, der die zu werbende Fläche in einem Bastand von 1m auf die Wand projeziert. Dort wird die Werbefläche dann abgemessen und millimetergenau mit dem qm-preis errechnet
4. Dieser Preis gilt bis 0.00Uhr des darauf folgenden Tages
5. Der Auftraggeber hat keinerlei Schadensansprüche, bei Ausfall der Werbefläche
reicht vorerst
Claudi67a schrieb:keine Ahnung ... ich nicht
