26.08.2008, 11:31
Claudi67a schrieb:Also, wenn das Auto auf deinen Vater angemeldet ist, kann das auch so bleiben wie es ist ... als ich damals nach Mannheim gezogen bin hatte ich auch ein Auto das nicht auf meinem Namen angemeldet war ... pass nur auf, die Strafzettel gehen dann auch zu deinem Dad![]()
Einwohnermeldeamt ist auch kein Problem, du brauchst von deiner Gemeinde eine Abmeldung und mußt dort auch eine Bescheinigung von deinem zukünftigen Vermieter vorlegen ... und mit dieser Abmeldung gehst du in meißen zum Einwohner Meldeamt und meldest dich um!!! Du wirst es wohl nicht durchbekommen deinen jetztigen Wohnsitz als 1. Wohnsitz behalten zu können, ich hatte das damals auch versuchtging nicht!!!
Das die Edith nicht mehr alle Latten am Zaun hat, ist mir schon lange klar
Claudia!


Mit dem 1. und 2. Wohnsitz ist folgende Problematik: Ich bekomme ja BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) dann und da sind dann auch irgendwelche Heimfahrten drin. Nicht, dass die auch gestrichen werden, weil ich ja dann kein "zuhause" mehr hab, wo ich hinfahre.
Das mit dem Auto klingt auch super. Dann kann ich da fahren wie ich will und die denken ich bin Urlaubär.

Und nochmal: Claudia



