09.09.2008, 19:55
Das hat sicher Vor- und Nachteile. Die Kriminalisierung von geringen Verstößen gegen die StVZo hat mich immer schon gestört, weil Sie oftmals willkürlich und unverhältnismäßig angewandt wurde . Ich weiß, dass Zweitakter laut und Sch...e klingen, aber deswegen muss man einem 15jährigen ja nicht den späteren Führerschein um Jahre verweigern . Ebenso sollten Räder, die in den Radkasten passen und nirgendwo schleifen, nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. ( was ja nun wohl endlich nicht mehr so ist )
Ich habe versucht, mich in dem Forum ( s.Link ) anzumelden. dort ist es aber Pflicht, die Mail-Addy anzugeben. Da beruhigt mich auch nicht, dass die Daten nicht weitergegeben werden, wenn sie in jeder Wache schon auf dem Monitor sind........
Vielleicht kann mir aber hier jemand weiterhelfen :
An meinem Mini wurden einige Änderungen vorgenommen. Diese sind zu 99 %
TÜV-abgenommen, aber nicht eingetragen. D.h., ich fahre inzwischen mit 4 Abnahme-Gutachten durch die Lande, habe aber immer noch einen jungfräulichen Kfz-Schein. Weder die Info-Stelle auf dem Straßenverkehrsamt noch der freundliche Polizist auf der Wache konnte mir beantworten, welche Fristen zwischen Abnahme und Eintragung gemäß der StVZo oder anderer Vorschriften hierfür bindend sind.
Weiß da jemnd was ?
Ich habe versucht, mich in dem Forum ( s.Link ) anzumelden. dort ist es aber Pflicht, die Mail-Addy anzugeben. Da beruhigt mich auch nicht, dass die Daten nicht weitergegeben werden, wenn sie in jeder Wache schon auf dem Monitor sind........
Vielleicht kann mir aber hier jemand weiterhelfen :
An meinem Mini wurden einige Änderungen vorgenommen. Diese sind zu 99 %

Weiß da jemnd was ?