10.09.2008, 08:15
herbi schrieb:Vielleicht kann mir aber hier jemand weiterhelfen :
An meinem Mini wurden einige Änderungen vorgenommen. Diese sind zu 99 %TÜV-abgenommen, aber nicht eingetragen. D.h., ich fahre inzwischen mit 4 Abnahme-Gutachten durch die Lande, habe aber immer noch einen jungfräulichen Kfz-Schein. Weder die Info-Stelle auf dem Straßenverkehrsamt noch der freundliche Polizist auf der Wache konnte mir beantworten, welche Fristen zwischen Abnahme und Eintragung gemäß der StVZo oder anderer Vorschriften hierfür bindend sind.
Weiß da jemnd was ?
Zukünftig wird man nur noch die Abnahme-Gutachten bei sich haben müssen, da in den neuen Kfz-Scheinen/Briefen kein Platz für Änderungen da ist. Ich kenne jetzt schon Leute die einen Ordner im Auto mit sich führen.