15.09.2008, 17:24
abso schrieb:und das von am gesetzeshüter
ist net pflicht ab okt? oder wie is das nochmal

Weiters darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse M1 (zur Info: PKW) oder N1
während des in Z 1 genannten Zeitraumes[I] (Anmerk: 1. Nov bis 15. April)[/I]
bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch
oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen
Rädern Winterreifen(für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen
oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen mit
entsprechender Profiltiefe) oder, wenn die Fahrbahn mit einer
zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder
Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei
Antriebsrädern angebracht sind.
[klugscheiß-mod = off]

also wenn, aber auch nur wenn winterliche straßenverhältnisse sind, sonst nit!

![[Bild: sigpic8785.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic8785.gif)