06.05.2009, 18:24
ja die Widerstände wären richtig, nur nochmal, es wird dir leider niemand eintragen, da du normalerweise eine Bestätigung über das ordnungsgemäße Stilllegen der Seitenairbags brauchst, ich könnte dir das zwar zufaxen, aber ich denke nicht dass das ein TÜV akzeptiert. Es geht zwar nur um die Deaktivierung, da der Airbag ja so oder so weg ist, aber im Steuergerät spiele ich selbst nur ungern rum oder "gaukel" ihm was vor....
Die besten Fahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben...

Wer langsamer fährt wird länger gesehn
