06.10.2008, 10:32
doppelrooahr schrieb:Theoretisch kann man die anzeigen, wenn man denn einen Schaden hätte, der darauf zurückzuführen ist.
bei uns im raum wien gibt es eine schotter-lkw-flotte auf der steht hinten ganz groß drauf:
BITTE ABSTAND HALTEN - HAFTEN NICHT FÜR STEINSCHLÄGE (oder so ähnlich)
...ob das rechtlich was nützt, wenn sie ohne plane fahren weiß ich nicht (möchts auch nicht ausprobieren
lg
dietaaa

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