07.01.2005, 14:17
Manhattan schrieb:Also BMW sagt:
1. sie (BMW) sind nicht in der Nachweispflicht - wir müssen es Nachweisen über einen Gutachter.
(...)
DIES SIND FAKTEN VOM BMW-Händler
Ist das wirklich so???? Ich dachte, nach dem aktuellen Schuldrecht ist in den ersten sechs Monaten der Händler in der Beweispflicht, dass ein Sachmangel noch nicht bei der Übergabe bestand?!?
--LT