15.10.2008, 13:25
herbi schrieb:Ich meinte damit nur, dass du deine vergnüglichen Mahlzeiten nicht mehr zu Lasten des armseligen Steuerzahlers absetzen kannst.
Wobei man wissen muß, das bei Steuerklasse III bis zu einem monatlichen Bruttoverdienst von 1794 Euro keine Steuern fällig werden

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