24.06.2004, 21:49
minirr schrieb:Wenn ein GW-Fahrwerk eingebaut wird, was muss ich da alles mitbringen für den TÜVKommt drauf an: neuerdings müssen Gewindefahrwerke in Verbindung mit geänderten Rad-Reifen-Kombinationen vom TÜV eingetragen werden, DEKRA und Co. darf das wohl nicht mehr.
Reicht da der Fahrzeugschein?
Wird beim Händler gemacht, wo das GW gekauft und eingebaut wurde.
Falls da was angefallen ist, solltest du die entsprechenden Gutachten für Räder auch mitbringen.
Fahrzeugbrief muß wohl nich unbedingt.
Aber am besten fragst du deinen Reifenhändler, der kennt die Prüfer normalerweise und weiß was die so alles sehen wollen.
Flo