24.06.2004, 23:09
Fahrzeugbrief (dann wird's gleich eingetragen, hast du den nicht dabei, musst du noch mal zum Landratsamt), Gutachten für das Fahrwerk (das willst du schließlich eingetragen haben, oder?), bei geänderten Felgen/Reifen wäre das Gutachten dazu auch kein Fehler.
Gruß, Gerhard
Gruß, Gerhard
Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.