25.06.2004, 10:37
Ich kenne auch den Fall, wo eine Grundschule zu wenig Lehrer hat und die Schulleiterin deshalb eine Stelle ausschreibt. Es bewirbt sich eine junge Lehrerin, die in Umständen ist, aber das im Bewerbungsgespräch nicht erwähnt, weil sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sie bekommt die Stelle, geht drei Monate arbeiten und danach für ein Jahr in den Erziehungsurlaub. Die Schulleiterin muß sie in dieser Zeit mit Vertretungskräften ersetzen, da sie keine weitere Stelle genehmigt bekommt. Toll für die neue erste Klasse, die gleich mit einem Lehrerwechsel startet, was die Eltern gar nicht komisch finden. Der Erziehungsurlaub wird dann jährlich kurzfristig verlängert, weil die Erziehende nur so den Anspruch auf ihre alte Stelle behält. Eine vernünftige Personalplanung ist für die Schule damit praktisch unmöglich.