21.10.2008, 23:06
Zu allererst: ICH WÜRDE DAS NIE IN EINEM ÖFFENTLICHEN FORUM DISKUTIEREN, SOLANGE ES NICHT FESTSTEHT !
Schriftlich kündigen, rechtzeitig, schicken per Einschreiben Rückschein und in der Kündigung um Bestätigung der Kündigung bitten.
Um sich im Guten zu trennen habe ich es bisher immer so gehalten, parallel zum Versand die Kündigung auch mündlich beim Chef anzukündigen.
Sollte man wissen: Grundsätzlich gilt aber auch eine mündlich ausgesprochene Kündigung kann in vielen Fällen verbindlich sein.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis einfordern. Steht Dir zu. Du hast allerdings die "Hohlschuld".
Neuvertrag: willste sichergehen? Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Schriftlich kündigen, rechtzeitig, schicken per Einschreiben Rückschein und in der Kündigung um Bestätigung der Kündigung bitten.
Um sich im Guten zu trennen habe ich es bisher immer so gehalten, parallel zum Versand die Kündigung auch mündlich beim Chef anzukündigen.
Sollte man wissen: Grundsätzlich gilt aber auch eine mündlich ausgesprochene Kündigung kann in vielen Fällen verbindlich sein.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis einfordern. Steht Dir zu. Du hast allerdings die "Hohlschuld".
Neuvertrag: willste sichergehen? Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Kole Feut un Nordenwind, gift en krusen Bühdel un en lütten Pint.
GP2 ist verkauft ... aber 4 Zylinder finde ich immer noch gut: 4 links und 4 rechts in V-Form angeordnet ....
www.mustang6.de