14.08.2009, 10:59
Von der "dürfen" Seite veränderst du ein geprüftes Bauteil, damit erlischt die Betriebserlaubnis. Von der technischen Seite ist es egal, ob der vordere Rahmen im Scheinwerfer schwarz, verchromt oder grün/weiß gestreift ist solange nicht Streugläser oder Reflektoren mitlackiert werden.
Eine Eintragung für sowas ist schwierig weil die dann mit "Erstellung von lichttechnischen Gutachten" anfangen und "teuer!" usw.
Da aber mittlerweile sooo viele Autos serienmäßig mit dunklen Hauptscheinwerfern rumfahren, wird da eh kaum einer dran lang blicken (z.B. Verkehrskontolle).
Ich würde schwarz seidenmmatt nehmen, das sieht dann schön nach Original Kunststoff aus. Hatte ich bei meinen beiden Mondeos auch so.
Eine Eintragung für sowas ist schwierig weil die dann mit "Erstellung von lichttechnischen Gutachten" anfangen und "teuer!" usw.
Da aber mittlerweile sooo viele Autos serienmäßig mit dunklen Hauptscheinwerfern rumfahren, wird da eh kaum einer dran lang blicken (z.B. Verkehrskontolle).
Ich würde schwarz seidenmmatt nehmen, das sieht dann schön nach Original Kunststoff aus. Hatte ich bei meinen beiden Mondeos auch so.
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