23.04.2014, 10:09
Isomeer schrieb:Mal dazu eine Detailfrage an die Hobbyjuristen.
Unsere Gemeinde verbietet das Waschen offensichtlich nur auch öff. Verkehrsflächen und in öff. Anlagen.
Von privaten Grundstücken steht da nichts.
Steht das Verbot irgendwo anders - vielleicht oberhalb des kommunalen Einflusses?
Du darfst dein Grundstück ja gerne Verschmutzen.
Ich finde das völlig daneben , darüber muss man wohl nicht diskutieren , ohne Ölabscheider etc. ein völlig abwegiger Gedanke , egal wo was steht oder nicht.
Pfui....
