23.04.2014, 10:59
In unserer Region (Oberfranken) gab es diese Frage nach Waschen des Autos auf privatem Grund als Leserfrage einer Regionalzeitung.
Ein Anwalt antwortete:
"Das Autowaschen auf privaten Plätzen ist in der Regel erlaubt, soweit nicht durch Motorwäschen oder durch Verwendung von chemischen Reinigungsmitteln (etwa Kaltreiniger) eine Gewässerverunreinigung zu befürchten ist. Grundsätzlich verboten ist das Autowaschen allerdings im Fassungsbereich und in der engeren Schutzzone von Wasserschutzgebieten".
Soweit die Rechtslage bei uns.
Ein Anwalt antwortete:
"Das Autowaschen auf privaten Plätzen ist in der Regel erlaubt, soweit nicht durch Motorwäschen oder durch Verwendung von chemischen Reinigungsmitteln (etwa Kaltreiniger) eine Gewässerverunreinigung zu befürchten ist. Grundsätzlich verboten ist das Autowaschen allerdings im Fassungsbereich und in der engeren Schutzzone von Wasserschutzgebieten".
Soweit die Rechtslage bei uns.
