06.11.2008, 10:47
und trotzdem benötigt man noch ne freigabe vom felgenhersteller für die reifengröße auf dem besagten fahrzeug
wenn mein prüfer kein teilegutachten (§19abs.3) hat,
schaut er immer im computer nach welche felgen
für das besagte fahrzeug schon mal eingetragen wurden...
wenn das immernoch zu keinem ergebnis führt,
sucht er ne KBA-Nr. auf der Felge und dann wieder im Computer
ansonsten ein festigkeitsgutachten beim felgenhersteller besorgen,
reifefreigabe vom reifenhersteller (wie wolfgang schon sagte)
und dann per einzelabnahme eintragen lassen
wenn mein prüfer kein teilegutachten (§19abs.3) hat,
schaut er immer im computer nach welche felgen
für das besagte fahrzeug schon mal eingetragen wurden...
wenn das immernoch zu keinem ergebnis führt,
sucht er ne KBA-Nr. auf der Felge und dann wieder im Computer
ansonsten ein festigkeitsgutachten beim felgenhersteller besorgen,
reifefreigabe vom reifenhersteller (wie wolfgang schon sagte)
und dann per einzelabnahme eintragen lassen