08.11.2008, 14:21
Sofern der Seitenblinker die LED als integralen Bestandteil hat, also sozusagen speziell dafür konstruiert wurde, sollte das E-Zeichen gültig sein und er wäre zugelassen. So gibt es z.B. auch für LKWs Seitenmarkierungen in gelb mit LEDs.
Falls es aber ein normales Gehäuse ist, in dem nur eine LED mit W5W-Sockel steckt, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zulässig sein, denn das E-Prüfzeichen wird sich dann wie bei den Angel Eyes nur auf das Gehäuse in Verbindung mit einer Glühlampe als Leuchtmittel beziehen.
Falls es aber ein normales Gehäuse ist, in dem nur eine LED mit W5W-Sockel steckt, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zulässig sein, denn das E-Prüfzeichen wird sich dann wie bei den Angel Eyes nur auf das Gehäuse in Verbindung mit einer Glühlampe als Leuchtmittel beziehen.