23.04.2014, 13:27
Hier in Landkreis Dachau ist es anscheinend erlaubt denn im Amtsblatt des Landkreises steht u.a. für was man Regenwasser nutzen darf. Und da steht:
§ 5 Anschluss- und Benutzungszwang
Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen sind, ist der gesamte Bedarf an Wasser im Rahmen des Benutzungsrechts (§ 4) ausschließlich aus dieser Einrichtung zu decken. (Benutzungszwang). Gesammeltes Niederschlagswasser darf ordnungsge- mäß für Zwecke der Gartenbewässerung und zur Toilettenspülung zur Fahrzeugwäsche sowie zum Betrieb von Waschmaschinen verwendet werden.
Also wenn sogar geregelt wird ob ich ein Fahrzeug nur mit Leitungswasser oder auch mit Regenwasser waschen darf gehe ich mal davon aus, dass ich das eben zu Hause tun darf!
§ 5 Anschluss- und Benutzungszwang
Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen sind, ist der gesamte Bedarf an Wasser im Rahmen des Benutzungsrechts (§ 4) ausschließlich aus dieser Einrichtung zu decken. (Benutzungszwang). Gesammeltes Niederschlagswasser darf ordnungsge- mäß für Zwecke der Gartenbewässerung und zur Toilettenspülung zur Fahrzeugwäsche sowie zum Betrieb von Waschmaschinen verwendet werden.
Also wenn sogar geregelt wird ob ich ein Fahrzeug nur mit Leitungswasser oder auch mit Regenwasser waschen darf gehe ich mal davon aus, dass ich das eben zu Hause tun darf!
![[Bild: sigpic15623.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic15623.gif)