12.11.2008, 22:19
Ich denke, der TÜV-Mensch hat seine Hausaufgaben nicht gemacht.
Als sogenannte "Einstieghilfe" darf man sich schliesslich auch Unterbodenbeleuchtung unter die Karre schrauben, selbst ohne E-Zeichen, TÜV, oder Eintragung. Einzige Bedingung ist, dass diese nur funktioniert, wenn der Motor/Zündung aus ist. Wie ist das denn mit den Einstiegsleuchten unter der Tür? Gehen die nur an, wenn der Motor aus ist? Denn dann wäre das ganze kein Problem.
edit: Okay, laut Internet ist die Vorschrift für äussere Beleuchtung am Fahrzeug doch nicht so freigiebig, sprich E-Zeichen und Eintragung sollten vorhanden sein. Doch solange alles nur bei nicht betätigter Zündung funktioniert, sehe ich kein Problem für LEDs im Spiegel. Bei Audi steht schliesslich auch kein E-Zeichen bei den LEDs im Spiegel...
Als sogenannte "Einstieghilfe" darf man sich schliesslich auch Unterbodenbeleuchtung unter die Karre schrauben, selbst ohne E-Zeichen, TÜV, oder Eintragung. Einzige Bedingung ist, dass diese nur funktioniert, wenn der Motor/Zündung aus ist. Wie ist das denn mit den Einstiegsleuchten unter der Tür? Gehen die nur an, wenn der Motor aus ist? Denn dann wäre das ganze kein Problem.
edit: Okay, laut Internet ist die Vorschrift für äussere Beleuchtung am Fahrzeug doch nicht so freigiebig, sprich E-Zeichen und Eintragung sollten vorhanden sein. Doch solange alles nur bei nicht betätigter Zündung funktioniert, sehe ich kein Problem für LEDs im Spiegel. Bei Audi steht schliesslich auch kein E-Zeichen bei den LEDs im Spiegel...