02.07.2004, 09:12
Hamsterbacke schrieb:Das sehe ich anders. Das ist Teil der Fahrzeugbeschreibung, für welches das Gutachten erstellt wurde ....
Gruß, Gerhard
Danke. :!:
..lt. Rückfrage beim TÜV SUED (Bayern), zuständig: Herr Schulz ist dies falsch..
Bei der Eintragung einer Leistungssteigerung muß der zuständige TÜV`ler prüfen ob die Felge für die Mehrleistung geeignet ist. Ist das Rad nor-malerweise nicht eintragungspflichtig, müßte es in diesem Fall eingetragen werden. GGf. sollte man beim Felgenhersteller nachfragen....

-Team

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