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Nachrüstfelgen + Leistungssteigerung = illegal ?
#4

Hamsterbacke schrieb:Das sehe ich anders. Das ist Teil der Fahrzeugbeschreibung, für welches das Gutachten erstellt wurde ....
Gruß, Gerhard

Danke. :!: Confused: ..aber anscheinend ist das nicht so einfach...

..lt. Rückfrage beim TÜV SUED (Bayern), zuständig: Herr Schulz ist dies falsch..

Bei der Eintragung einer Leistungssteigerung muß der zuständige TÜV`ler prüfen ob die Felge für die Mehrleistung geeignet ist. Ist das Rad nor-malerweise nicht eintragungspflichtig, müßte es in diesem Fall eingetragen werden. GGf. sollte man beim Felgenhersteller nachfragen....
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