14.01.2014, 09:51
Compuking schrieb:Joa... fährt sich ganz ok...
Dann schau mal nach

Woher hast du die Tabelle? Ich hab bislang nix konkretes gefunden, aber mich schon bei der Ankündigung der Erhöhungen für Autofahrer wieder grün und blau geärgert - für mich haben unsere Herren Volksvertreter jede Glaubwürdigkeit verloren - im Kuschelwahlkampf von Entlastungen reden und versprechen es wird keine neuen Steuern geben (gut, das habens abgesehen von der Sektsteuer auch eingehalten) - dafür schraubt man mal eben die bestehenden Steuern rauf...und mal wieder auf die Autofahrer losgehen, weil die können sich ja eh ned wehren - mich wunderts ja nur, dass die Autofahrerclubs und nicht zuletzt auch die Fahrzeughersteller nicht schon Sturm laufen - ist ja nicht so, dass es da nicht um jede Menge Kohle ginge - schaut mal nach um wieviel nach der neuen NOVA Regelung ein 911 Turbo teurer wird, da wird einem schlecht. Aber frei nach dem Motto "Sowas kaufen eh nur Leute die Geld haben, und die sollen blechen".
LG;
Manuel
PS: Hier der Link zum Gesetzesentwurf - die Berechnung der Motorbezogenen Steuer ist ja fast gar ned kompliziert...da wird die Motorleistung quasi zerlegt und verschiedenen Bereiche jeweils anders besteuert...die ersten 24KW sind Steuerfrei und dann gehts gestaffelt weiter....https://www.bmf.gv.at/steuern/BegEntw_Ge...1_2014.pdf
Hier der Wortlaut:
c) Abs. 3 Z 1 lit. b lautet:
„b) anderen Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen,
ausgenommen bei Zugmaschinen und Motorkarren, je Kilowatt der Leistung des
Verbrennungsmotors
- für die ersten 24 Kilowatt um 0 Euro,
- für die weiteren 66 Kilowatt um 0,62 Euro,
- für die weiteren 20 Kilowatt um 0,66 Euro
- und für die darüber hinausgehenden Kilowatt um 0,75 Euro,ausgenommen bei Zugmaschinen und Motorkarren, je Kilowatt der Leistung des
Verbrennungsmotors
- für die ersten 24 Kilowatt um 0 Euro,
- für die weiteren 66 Kilowatt um 0,62 Euro,
- für die weiteren 20 Kilowatt um 0,66 Euro
mindestens um 6,20 Euro, bei anderen Kraftfahrzeugen als Personenkraftwagen und
Kombinationskraftwagen höchstens aber um 72 Euro. Für mit einem Fremdzündungsmotor
ausgestattete Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, die vor dem 1. Jänner 1987
erstmals im Inland zum Verkehr zugelassen wurden, erhöht sich die motorbezogene
Versicherungssteuer um 20%, sofern nicht nachgewiesen wird, dass das Kraftfahrzeug die
gemäß § 1d Abs. 1 Z 3 Kategorie A oder B der KDV 1967, BGBl. Nr. 399, in der Fassung der
34. Novelle, BGBl. Nr. 579/1991, vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte einhält.“Kombinationskraftwagen höchstens aber um 72 Euro. Für mit einem Fremdzündungsmotor
ausgestattete Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, die vor dem 1. Jänner 1987
erstmals im Inland zum Verkehr zugelassen wurden, erhöht sich die motorbezogene
Versicherungssteuer um 20%, sofern nicht nachgewiesen wird, dass das Kraftfahrzeug die
gemäß § 1d Abs. 1 Z 3 Kategorie A oder B der KDV 1967, BGBl. Nr. 399, in der Fassung der
Auch nett...wer was Altes fährt soll auch blechen.
Ein MINI wird nicht gebraucht, ein MINI wird geliebt!
