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Nachrüstfelgen + Leistungssteigerung = illegal ?
#7

TouchS schrieb:Bei der Eintragung einer Leistungssteigerung muß der zuständige TÜV`ler prüfen ob die Felge für die Mehrleistung geeignet ist. Ist das Rad nor-malerweise nicht eintragungspflichtig, müßte es in diesem Fall eingetragen werden. GGf. sollte man beim Felgenhersteller nachfragen....[/color]
Gilt dann genauso für "Original-Felgen". Wird bei der S-Speiche sicher lustig. Da gibt es zwei unterschiedliche Ausführungen, mit und ohne "Verstärkungen" innen, je nach wirklichem Hersteller.
Aber hat das in der Praxis schon mal einen TÜV, z.B. beim JCW- oder großen MTH-Umbau, gejuckt?

Aus eigener Erfahrung: Den Tüv haben bisher immer die Reifen interessiert, die Felge war denen wurscht. Egal ob das ein Käfer 1303 mit 44PS auf 90PS oder ein Capri von 108 auf 180 PS war.
Zu dem Thema auch ganz witzig: Die 13 Zoll Magnesium Minilite, die es für den alten Cooper S, den Porsche 911 und den Capri RS gab, waren die gleichen.

Gruß, Gerhard

Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.
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