21.11.2008, 12:38
cabriosonne schrieb:Dem Chpater ....die PersonenwaageOh, ein neuer User, habe ich gar nicht mitbekommen, sorry.Du bist sooooooooo vergesslich
Personenwaage, ja, ich habe befürchtet, daß Du dafür noch eine Erklärung benötigst. OK :
Fange wir mal ganz vorne an.
Das ist eine Personenwaage :
![[Bild: personenwaage-analog-medium.jpg]](http://tbn2.google.com/images?q=tbn:9jwuy2un7_NdoM:http://www.exklusive-waschtische.de/media/images/personenwaage-analog-medium.jpg)
Verwendungszweck :
Eine Personenwaage ist ein Gebrauchsgegenstand, der der Bestimmung des Körpergewichts dient.
Diese Form der Waage kann analog oder digital sein, wobei sich hier Messwertaufnahme und Anzeige unterscheiden können. Der Messbereich ist je nach Bauart unterschiedlich und reicht von 0 kg bis i.d.R. mindestens 130 kg.
Somit halte ich die Frage, was eine solche im geschäftlichen Bereich, mit Ausnahme des bereits oben/unten erwähnten Verkaufszweckes oder in Geschäftsbereichen, für die die Ermittlung des Körpergewichtes (von Menschen; ggfls. Tieren, unmittelbar mit dem Zweck der Tätigkeit verbunden ist, schon berechtigt.
Ich lasse mich aber gerne von dem Gegenteil überzeugen, sprich, wofür in einem Reisebüro, Schreib- und Tabakwarengeschäft das Vorhandensein einer Personenwaage unabdingbar relevant ist.
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