15.05.2009, 11:20
ThomasB schrieb:Ich komme ja aus HannoverNach § 965 Anzeigepflicht des Finders ist der Fund anzeigepflichtig.
Wenn ich da am Straßenrand noch den einen oder anderen Schein finde, darf ich den eigentlich behalten?
PS: Nur 5-Euro-Scheine (einzeln gefunden) sind ausgenommen (Wert < 10€.