24.11.2008, 21:17
Harox schrieb:Wenn wir jemanden verlen, machen wir uns strafbar! Inschpektor Drüazwanzg, warum hast du uns das noch nie verraten????
auf grund dessen:
Vorsätzliche Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen
§ 171. (1) Wer bewirkt, daß durch freiwerdende Kernenergie oder sonst durch ionisierende Strahlen eine Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) eines anderen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß entsteht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
und da das nicht zutrifft, kann man damit auch nicht drohen

![[Bild: sigpic8785.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic8785.gif)