14.01.2014, 08:24
lindiman schrieb:Ich gehe davon aus, dass Du das Auto als Privatperson von einem Händler in D gekauft hast. Dann hast Du Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler.
Selbst wenn Du Dich für die Demontage des Zylinderkopf entscheidest- Du musst das nicht bezahlen.
Wenn der Händler Dir was anderes erzählt oder darauf besteht, geht zu bitte zu einem Anwalt und lass Dich beraten !!!
Es geht dabei um einen Mangel, der für Dich beim Kauf nicht erkennbar war (kalt wars im Sommer nämlich nicht)- Das Stichwort ist Händlergewährleistung und NICHT Garantie- bitte nicht durcheinander bringen !!!
Genauso ist es

Die Garantie entlastet in deinem Fall nur den Händler finanziell, da alles was die Garantie nicht übernimmt er aus eigener Tasche zahlen muss. Natürlich sucht er in diesem Fall einen doof, der das zahlt.