06.07.2004, 07:34
[c
olor=yellow][/color]Selbstverständlich sind Autos mit Bügel, Käfig oder auch Zelle straßenzulässig / TÜV-fähig.
Dabei ist allerdings in Kauf zu nehmen, dass die Anzahl der Sitzplätze auf 2 reduziert wird ( Weil bei einem 2-Türer mit Käfig die Hintensitzenden im Notfall das Fahrzeug nicht schnell genug verlassen können ) und die Rohre und Streben des Käfigs im Kopfbereich gepolstert sein müssen sowie das Leergewicht des Kfz. um das Gewicht des Käfigs erhöht wird und somit die mögl. Zuladung geringer wird ( ist aber höchstens sekundär ).
Die gesamten Rallye-Fahrzeuge haben eine starßenzulassung und dies nicht alle per Einzelabnahme. Darüber hinaus fahren auch einige Motorsportler mit ihrem Straßenfahrzeug Gleichmässigkeitsprüfungen, so dass diese Kfz. den TÜV- als auch den Motorsportregularien entsprechen.
Als Beispiel für die Zulässigkeit eingeschweisster Zellen fahren einige M3 E30 durchs Land.
Herbi

Dabei ist allerdings in Kauf zu nehmen, dass die Anzahl der Sitzplätze auf 2 reduziert wird ( Weil bei einem 2-Türer mit Käfig die Hintensitzenden im Notfall das Fahrzeug nicht schnell genug verlassen können ) und die Rohre und Streben des Käfigs im Kopfbereich gepolstert sein müssen sowie das Leergewicht des Kfz. um das Gewicht des Käfigs erhöht wird und somit die mögl. Zuladung geringer wird ( ist aber höchstens sekundär ).
Die gesamten Rallye-Fahrzeuge haben eine starßenzulassung und dies nicht alle per Einzelabnahme. Darüber hinaus fahren auch einige Motorsportler mit ihrem Straßenfahrzeug Gleichmässigkeitsprüfungen, so dass diese Kfz. den TÜV- als auch den Motorsportregularien entsprechen.
Als Beispiel für die Zulässigkeit eingeschweisster Zellen fahren einige M3 E30 durchs Land.
Herbi