06.07.2004, 13:55
Crazy irish schrieb:Natürlich solle er erstmal den Deutschen Weg einschlagen ..
Wie soll das gehen? Soll "Manhattan" in Deutschland zunächst nur Schadensersatz hinsichtlich des zerstören MINIs einklagen und anschließend in den USA den behaupteten immateriellen Schaden? Interessante Überlegung, aber vermutlich nur rein akademischer Natur.
Ansonsten ist zu bedenken, daß wenn in den USA bereits eine Klage anhängig wäre, das Rechtsschutzbedürfnis hier entfiele und die Klage somit unzulässig wäre. Oder???? .. ist alles schon ein bißchen her. Vermutlich wird es sich auch entsprechend so in den USA verhalten. Denn ansonsten kann der Kläger beliebig oft klagen und im Falle des Obsiegens mehrfach Schadensersatz verlangen. Kann wohl nicht sein?!
MAW