03.12.2008, 18:38
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Ein Bekannter von mir hat sich vor kurzem einen MINI gekauft (privat).
Laut Auskunft des Verkäufers ist er der zweite Besitzer gewesen.
Sprich, mein Bekannter wäre Nr. 3.
Jetzt stellt sich heraus, dass bereits im Kaufvertrag des Verkäufers drin steht, dass das Fahrzeug 2 Vorbesitzer hat.
Sprich, mein Bekannter wäre in dem Fall Nr.4!
Im Kaufvertrag zwischen den beiden stehen 2 Vorbesitzer.
Jetzt meine Frage: Muss der Verkäufer sich als Vorbesitzer einbeziehen, sprich, hätte da 3 stehen müssen?
Davon abgesehen, dass der Verkäufer wirklich falsche Angaben gemacht hat, war bei dem Gespräch dabei, gehts mir darum, ob man aufgrund dieser Anzahl im Kaufvertrag zwischen Verkäufer - Bekannten weitere Schritte (zunächst halt erstmal Telefonat) einleiten könnte.
Danke für eure Antworten,
Cosmic
ich habe mal eine Frage:
Ein Bekannter von mir hat sich vor kurzem einen MINI gekauft (privat).
Laut Auskunft des Verkäufers ist er der zweite Besitzer gewesen.
Sprich, mein Bekannter wäre Nr. 3.
Jetzt stellt sich heraus, dass bereits im Kaufvertrag des Verkäufers drin steht, dass das Fahrzeug 2 Vorbesitzer hat.
Sprich, mein Bekannter wäre in dem Fall Nr.4!
Im Kaufvertrag zwischen den beiden stehen 2 Vorbesitzer.
Jetzt meine Frage: Muss der Verkäufer sich als Vorbesitzer einbeziehen, sprich, hätte da 3 stehen müssen?
Davon abgesehen, dass der Verkäufer wirklich falsche Angaben gemacht hat, war bei dem Gespräch dabei, gehts mir darum, ob man aufgrund dieser Anzahl im Kaufvertrag zwischen Verkäufer - Bekannten weitere Schritte (zunächst halt erstmal Telefonat) einleiten könnte.
Danke für eure Antworten,
Cosmic